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Spinraza – Zulassung nun auch in der Schweiz

Es ist soweit – Spinraza wurde von Swissmedic, der Schweizerischen Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Heilmittel, im beschleunigten Beurteilungsverfahren für die Behandlung von SMA zugelassen!

Spinraza ist die erste Therapie für Menschen mit 5q-assoziierter spinaler Muskelatrophie (SMA) und neben der Schweiz in den USA, der EU, Brasilien, Japan und Kanada zugelassen. In weiteren Ländern laufen Zulassungsanträge. Spinraza zeigte bei einigen Betroffenen deutliche Verbesserungen ihrer motorischen Fähigkeiten und gibt Betroffenen und deren Angehörigen Anlass zu Hoffnung, einen ersten Schritt Richtung Behandlung von SMA zu tun.

In der Schweiz bedeutet jedoch die Zulassung eines Medikamentes nicht gleichzeitig, dass die Kosten dafür von den Versicherungen getragen werden.

  • Grundsätzlich sind die betroffenen Kinder durch die IV gedeckt, d.h. die behandelnden Ärzte müssen bei der IV einen entsprechenden Antrag stellen.
    Die IV muss laut aktueller Gesetzgebung innerhalb von 14 Tagen den Entscheid formulieren (Stand: November 2017).
  • Bei den erwachsenen Betroffenen sind die Krankenkassen für die Kostenübernahme zuständig. Grundsätzlich müssen die Krankenkassen Medikamente bezahlen, die auf der sog. SL (Spezialitätenliste) des BAG stehen. Die Aufnahme auf diese Liste kann erfahrungsgemäss dauern und wir müssen uns hier auf Verhandlungen einstellen. In der Zwischenzeit können erwachsene Betroffene mit ihren behandelnden Ärzten versuchen, Anträge für den Einzelfall zu stellen. Spinraza wird vorerst nicht auf der SL aufgenommen. Erwachsene müssen Spinraza via behandelnden Neurologen beantragen. Die Kostenübernahme erfolgt nach Art. 71b KVV; hierbei muss u.a. nachgewiesen werden, dass vom Einsatz des Arzneimittels ein grosser therapeutischer Nutzen gegen SMA erwartet wird. (Stand: November 2017)

SMA Schweiz freut sich sehr über die Zulassung in der Schweiz!
Gleichzeitig ist unser Ziel, dass alle Betroffenen Zugang zu einer Therapie erhalten und hier ist die Zulassung erst ein weiterer Schritt auf unserem Weg!

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Mitteilung Biogen (27.09.2017)