
Spinraza ist seit September 2017 in der Schweiz von der Swissmedic zugelassen und nun hat die IV das erste Gesucht gutgeheissen.
Kinder und Jugendliche bis 20 Jahre
Medizinische Massnahmen von Kinder mit SMA sind durch die IV gedeckt. Falls eine Familie die Behandlung mit Spinraza möchte, sollte sich die Familie mit ihrem behandelnden Neuropädiater in Verbindung setzen. Der Arzt muss danach einen Antrag zur Kostenübernahme bei der IV stellen. Bei Unklarheiten können die Ärtze der Myosuisse kontaktiert werden. Die IV muss laut aktueller Gesetzgebung innerhalb von 14 Tagen den Entscheid formulieren (Stand: November 2017).
Erwachsene
Bei erwachsenen Betroffenen sind die Krankenkassen für die Kostenübernahme von medizinischen Massnahmen zuständig. Grundsätzlich müssen die Krankenkassen Medikamente bezahlen, die auf der sog. SL (Spezialitätenliste) des BAG stehen.
Spinraza wird vorerst nicht auf der SL aufgenommen. Erwachsene müssen Spinraza via behandelnden Neurologen beantragen. Die Kostenübernahme erfolgt nach Art. 71b KVV; d.h. der Vertrauensarzt der Krankenkasse prüft, ob vom Einsatz von Spinraza ein grosser therapeutischer Nutzen gegen SMA bei individuellen Patienten erwartet werden kann. Je nach dem wird die Kasse die Kosten tragen oder nicht. (Stand: November 2017)