informieren. vernetzen. fordern.

Von der Zulassung bis zum Zugang

Zulassungsbehörde Schweiz: Swissmedic

Zugang bis 20 Jahre: kantonale IV-Stellen auf Empfehlung vom Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Zugang nach 20 Jahren: Krankenversicherungen
Aufnahme auf die SL (Spezialitätenliste) durch das BAG (Bundesamt für Gesundheit) auf Empfehlung durch die EAK (Eidgenössische Arzneimittel Kommission)
Ansonsten regelt der Artikel 71b KVV die Kostenübernahme im Einzelfall.