Die erste erwachsene Person in der Schweiz hat eine Kostengutsprache für Spinraza von ihrer Krankenkasse bekommen!
Von den rund 100 Betroffenen in der Schweiz bekommen nur ca. 10% zurzeit das Medikament, das schon im September 2017 von der Swissmedic zugelassen wurde. Und von diesen 10%, die Zugang zum Medikament haben, bekommt es nur ein kleiner Teil über die Krankenversicherungen (IV oder Krankenkasse) bezahlt, der andere Teil sind Studienteilnehmer oder die Betroffenen aus dem Spinraza Härtefallprogramm.
Dies führt hoffentlich einerseits dazu, dass das dringend benötigte Medikament auch für andere Betroffene übernommen wird und andererseits dazu, dass weitere erwachsene Betroffene den Schritt wagen, ihr Bedürfnis bei ihrer Krankenkasse (via Neurologe) anzumelden.
Erwachsene Betroffene müssen ihren Antrag bei der Krankenkasse stellen (via Neurologe). Kinder sind grundsätzlich für medizinische Massnahmen in Bezug auf SMA durch die IV gedeckt; können aber bei der Krankenkasse ebenfalls einen Antrag stellen (via Neuropädiater), so dass die Krankenkasse in Vorleistung gehen würde, bis die zuständige IV-Stelle entscheidet.